Unterstützung, die zu Ihrem Alltag passt
Jede Familie braucht etwas anderes. Gemeinsam besprechen wir, welche Aufgaben eine Betreuungskraft übernehmen soll und welche Voraussetzungen bei Ihnen zu Hause bestehen.
Hilfe im Alltag
Je nach Bedarf unterstützen Betreuungskräfte beim Waschen, Ankleiden, Aufstehen und bei der Mobilität. Die Aufgaben werden vor Beginn abgestimmt.
Entlastung im Haushalt
Dazu können das Zubereiten von Mahlzeiten, Einkaufen, Wäsche und die vereinbarten Aufgaben im Haushalt gehören.
Begleitung und Gesellschaft
Gespräche, Spaziergänge und die Begleitung zu Terminen können den Alltag bereichern. Wünsche, Gewohnheiten und die Möglichkeiten Ihres Angehörigen werden dabei berücksichtigt.
Persönliche Vermittlung und Beratung
ZEITPFLEGE vermittelt erfahrene Betreuungskräfte aus Europa. Ich bin Katharina Ecker, examinierte Krankenschwester und Ihre Ansprechpartnerin: vom ersten Gespräch über die Auswahl bis zu Fragen während der Betreuung.
Was vor dem Beginn geklärt wird
Wir besprechen den Betreuungsbedarf, gewünschte Sprachkenntnisse, den möglichen Beginn, Aufgaben und Kosten. Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes Zimmer und Verpflegung im Haushalt. Arbeits- und Ruhezeiten gehören zu den vereinbarten Rahmenbedingungen.
Welche Leistungen nicht dazugehören
Medizinische Behandlungspflege, beispielsweise Injektionen oder Verbandswechsel, gehört nicht zum Angebot der vermittelten Betreuungskräfte. Wenn solche Leistungen benötigt werden, muss die Versorgung zusätzlich organisiert werden.
Vorübergehend oder längerfristig
Ob Unterstützung nach einem Krankenhausaufenthalt oder eine längerfristige Betreuung: Wir besprechen, welche Vermittlung für Ihre Situation infrage kommt. Beginn und Verfügbarkeit werden individuell geklärt.
Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen.
Persönliche Beratung: 0176 20764149
kontakt@zeitpflege.com · Beratung anfragen
Die Bezeichnung „24-Stunden-Betreuung“ beschreibt die Betreuung im Haushalt. Sie bedeutet keine durchgehende Arbeitsleistung. Arbeits- und Ruhezeiten werden vereinbart; medizinische Behandlungspflege gehört nicht zum Angebot der Betreuungskräfte.
